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Sicherheit & mehr

Die wichtigsten Informationen zur Gefährdungsbeurteilung

für Sie zusammengefasst von ZARGES
und der Berufsgenossenschaft FABE

 

Wer hoch hinaus will, sollte eines nicht vergessen: die eigene Sicherheit

Jede Arbeit in der Höhe kann durch einige grundlegende Maßnahmen und Überlegungen noch sicherer gemacht werden.

Gemeinsam mit den Berufsgenossenschaften, vertreten durch den Fachausschuss Bauliche Einrichtungen, wollen wir Ihnen einen Überblick verschaffen, wie Sie in wenigen Schritten eine mögliche Gefährdung analysieren und für jeden Einsatz das geeignete Steiggerät auswählen. All das natürlich auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen.

Jeder (noch so kurze) Einsatz einer Steighilfe hat einen einfachen Grundsatz: Sicherheit zuerst! Deshalb muss rechtzeitig analysiert werden, welche mögliche Gefährdung bestehen kann. 

Das gebietet nicht nur der gesunde Menschenverstand, sondern auch der Gesetzgeber. Er nennt diese vorgeschriebene Maßnahme Gefährdungsbeurteilung. Verfolgt wird dabei ein einfaches Ziel: An hoch gelegenen Arbeitsplätzen soll durch die Auswahl eines geeigneten Steiggerätes für alle Beteiligten die maximale Sicherheit erreicht werden.

Verantwortlich für die unmittelbare Gefährdungsbeurteilung ist der Arbeitgeber mit seinen betrieblichen Führungskräften. Schließlich sind sie es, die den Einsatzort am besten kennen.

Dabei müssen sowohl die Arbeitsmittel, als auch die Art der Tätigkeit und natürlich die jeweilige Umgebung berücksichtigt werden.

Literaturhinweis/Quellen:

  • BetrSichV - Betriebssicherheitsverordnung
  • BGV D 36 - Unfallverhütungsvorschrift „Leitern und Tritte“
  • BGI 637 - BG Information „Podestleitern“
  • ArbSchG - Arbeitsschutzgesetz
  • DIN EN 131 - Leitern
  • DIN EN 14183 - Tritte
  • DIN EN 1004 - Fahrbare Arbeitsbühnen
  • DIN EN 280 - Fahrbare Hubarbeitsbühnen
  • DIN EN ISO 14122 - Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen